Filmteam Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 22.7.2022 (pdf)
Herunterladen1. Vertragspartner sind die Transportation E, Herr David Darius Hartung, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin (im Folgenden Filmteam genannt, www.filmteam.org) und der Auftraggeber, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
2. Für alle Geschäftsvorgänge (Leistungen, Angebote, Beratung etc.) seitens Filmteam gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag seit Zugang der Rechnung nicht mit Ablauf von 10 Tagen ausgeglichen ist.
4. Filmteam benötigt jeweils eine schriftliche Anfrage via E-Mail an com@filmteam.org seitens Auftraggeber und vollständige Einsatzdaten spätestens 12 Stunden vor einem gebuchten Einsatz. Der Anspruch auf Reservierung ohne schriftliche Anfrage seitens Auftraggeber und schriftlicher Bestätigung seitens Filmteam besteht nicht. Sollte der Einsatz an einem morgen erfolgen, spätestens 20:00 am Abend vor einem Einsatz. Bestandskunden haben die Möglichkeit eine Auftragsbestätigung telefonisch zu erhalten. Es Bedarf der Schriftform. Anfragen gehen bitte via E-Mail an com@filmteam.org.
5. Sollten zusätzliche und nicht vorab kalkulierte und geplante Kosten auf Anbieterseite Filmteam entstehen (Beispielsweise Tankfüllung, Schrauben müssen nachgekauft werden, Verpflegung Team usw.) werden diese innerhalb der laufenden Rechnung gemäß transparenter Kommunikation i.d.R. an Auftraggeber weitergeleitet. Alle Rechnungen und Quittungen werden aufbewahrt und gemäß Absprache beim Auftraggeber eingereicht.
5. Wir rechnen in der Regel pro Auftragnehmer mindestens 10 Stunden Arbeitszeit zzgl. Anfahrt ab, außer es wurde vorab etwas anderes vereinbart. Sollte der Rechnungsbetrag dennoch kleiner ausfallen, ist dies als wohlwollen seitens Filmteam auszulegen. Ein Anspruch auf Rechnungslegung auf Basis der Netto-Stunden (besonders bei ungeplant kürzeren Einsätzen oder kurzfristigen Verschiebungen und/oder Absagen seitens Auftraggeber) besteht seitens Auftraggeber nicht. Es werden komplett gebuchte Zeiträume so berechnet wie sie geblockt werden, da hier laufende Kosten auf Seite des Anbieters produziert werden und alternative Einsätze nicht angenommen und durchgeführt werden können.
6. Vereinbarungen, die seitens des Dienstleisters von einem Mitarbeiter des Dienstleisters getroffen werden, der weder der Geschäftsführung angehört noch Prokurist oder Generalbevollmächtigter ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Geschäftsführung des Dienstleisters.
7. Versichert wird in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung, Frachtführerversicherung und Transportversicherung. Alles weitere entweder durch Auftraggeber oder durch eine dritte Partei. Sonderversicherungen für beispielsweise hochpreisige Kunst oder andere Spezialversicherungen sind nicht automatisch in unserem Service inbegriffen. Hierzu benötigen wir vom Auftraggeber jeweils eine schriftliche Auftragsbestätigung.
8. Anzeigen und Erklärungen, die dem Dienstleister gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.
9. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, sind die Parteien verpflichtet, an ihre Stelle eine dem Sinn und Zweck am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu setzen.
10. Erfüllungsort ist Berlin. Unter Kaufleuten ist Gerichtsstand Berlin.
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